FAQ

Die Friedhofsgärtner Lübeck eG ist eine berufsständige Organisation mit Sitz in Lübeck. 36 Vertragspartner arbeiten auf über 90 Friedhöfen in Lübeck und der näheren Umgebung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Sie verwaltet als Treuhandstelle die anvertrauten Gelder für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Dauergrabpflege- bzw. Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, zusammengeschlossen.

Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer (Gärtner) und dem zwischengeschalteten Treuhänder (Friedhofsgärtner Lübeck eG). Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

Es können alle Leistungen von der Bestattung, über die gärtnerische Gestaltung und die Bepflanzung, die Grabpflege, die Wechselbepflanzung des Blumenbeetes, die Wintereindeckung und das Tannengesteck, Geburtstagssträuße oder Gießservice bis hin zum Abräumen der Grabstätte nach Ende der Nutzungsfrist.

Ergänzend bieten wir Ihnen Grabmalvorsorgeverträge für die Reinigung und Nachbeschriftung sowie Abräumung an.

Ebenso können Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, der alle Leistungen rund um die Bestattung beinhaltet. Sprechen Sie uns gern an.

Die Vertragssumme wird ganz individuell für Sie berechnet. Teilen Sie Ihrer Vertragsgärtnerei Ihre Wünsche mit, sie wird Ihnen gern ein unverbindliches Angebot erstellen. Die Preise richten sich unter anderem nach der Größe und Lage der Grabstätte, nach dem Umfang der gewünschten Leistungen sowie nach der Laufzeit des Vertrages.

Beispiel: Ein gepflegtes Grab mit Wechselbepflanzung gibt es schon ab € 0,50 pro Tag. Auf Grund der großen lokalen Unterschiede (Grabgrößen, Grabanlagen, Laufzeiten...) empfiehlt es sich direkt mit dem ortsansässigen Gärtner die gewünschten Leistungen zu besprechen und sich ein Angebot machen zu lassen. Unsere Vertragsbetriebe finden Sie HIER.

Ja. Selbstverständlich kontrolliert die Friedhofsgärtner Lübeck eG die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen regelmäßig durch sachkundige Kontrolleure.

Die Treuhandkosten werden bei der Sparkasse zu Lübeck und der Bethmann Bank AG geführt. Die Bethmann Bank AG ist eine deutsche Privatbank und eines der ältesten Privatbankhäuser mit einer fast 300 Jahre langen Tradition.

Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Friedhofsgärtner Lübeck eG regelmäßig nachgewiesen werden. Die Prüfung erfolgt durch den Genossenschaftsverband e.V..

Nein, denn die Treuhandkonten werden durch Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes als Zweckvermögen geführt. Die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge sind durch die Zweckvermögensanerkennung bis auf weiteres von der Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer befreit.

Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.

Zinserträge und daraus gebildete Rücklagen sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zu erbringenden Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können.

Ja, nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und die Kosten für die übliche Grabpflege abzugsfähig.

Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt.

Nein, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Friedhofsgärtner Lübeck eG verwaltet.

Die Friedhofsgärtner Lübeck eG finanziert sich durch die Erhebung einer einmaligen 5% igen Abschlußgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten diese Gebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt ihren weiteren Aufwand, aber nur auf kostendeckender Basis, aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen.

Nein, nicht alle. Man unterscheidet zwischen Jahreskosten und Sonderkosten. Die jährlich zu erbringenden Leistungen sind in der Kostenaufstellung zum Treuhandvertrag im Detail festgelegt. Somit wiederholt sich der Auszahlungsmodus vom ersten bis zum letzten Jahr des Treuhandvertrages. Für die Jahreskosten ist eine Rechnungsstellung nicht notwendig. Für die im Vertrag vereinbarten Sonderkosten, wie z.B. die Bestattung, das Aufstellen des Grabmals oder die Erneuerung der Grabanlage, deren Termin der Erbringung noch nicht feststehen, muss die Leistungserfüllung über eine separate Rechnung bei der Friedhofsgärtner Lübeck eG abgerechnet werden.

Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Friedhofsgärtner Lübeck eG nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Friedhofsgärtner Lübeck eG einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.